Der Gemeinderat – Die wichtigsten Fakten

1.     Was ist der Gemeinderat?

2.     Wer sitzt im Gemeinderat?

3.     Wie wird man Gemeinderat?

4.     Wer wählt den Gemeinderat?

5.     Wann wird gewählt?

6.     Wie wird gewählt?

a)     Wahlgrundsätze

b)    Anzahl der Stimmen

c)     Listen mit Kandidatinnen und Kandidaten

d)    Vergabe der Mandate (Sitze im Gemeinderat)

e)    Vorbereitung der Wahl

f)      Ablauf der Wahl im Wahllokal

g)     Briefwahl

h)    Ausfüllen des Stimmzettels

7.     Was sind die Aufgaben des Gemeinderats?

8.     Welche Rechte und Pflichten hat der Gemeinderat?

1.     Was ist der Gemeinderat?

In § 24,1 Satz 1 der Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg steht, der Gemeinderat sei das „Hauptorgan der Gemeinde“. Damit ist er die politische Vertretung aller Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde.

2.     Wer sitzt im Gemeinderat?

Die Tätigkeit im Gemeinderat erfolgt in Baden-Württemberg ehrenamtlich. Die ehrenamtlichen Gemeinderäte erhalten jedoch eine Aufwandsentschädigung. In Heddesheim beträgt diese pauschalisierte Aufwandsentschädigung 150 Euro pro Gemeinderat pro Monat.

In Heddesheim als Gemeinde mit rund 12.000 Einwohnern besteht der Gemeinderat aus 22 Mitgliedern. Den Vorsitz hat der Bürgermeister inne.

3.     Wie wird man Gemeinderat?

Gemeinderat einer Gemeinde kann jede Bürgerin und jeder Bürger dieser Gemeinde werden. Bürgerin oder Bürger einer Gemeinde ist, „wer Deutscher im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäische Union besitzt“, wer zudem „das 16. Lebensjahr vollendet hat“ und zusätzlich „seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt“. 

4.     Wer wählt den Gemeinderat?

Den Gemeinderat bzw. dessen Mitglieder wählen kann ebenfalls jede Bürgerin und jeder Bürger dieser Gemeinde (siehe Punkt 3).

5.     Wann wird gewählt?

Kommunalwahlen finden in Baden-Württemberg laut Kommunalwahlgesetzt alle fünf Jahre statt und zwar im Zeitraum zwischen dem 10 Mai und dem 20. November. Aus organisatorischen Gründen findet die Kommunalwahl am gleichen Tag statt wie die Europawahl. Das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg hat für 2024 den 9. Juni als Wahltag festgelegt.

6.     Wie wird gewählt?

a)     Wahlgrundsätze:

Die Gemeinderäte werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

b)    Anzahl der Stimmen:

Jede und jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Gemeinderäte zu wählen sind (§ 26,2 Satz 3), in Heddesheim also 22.

c)     Listen mit Kandidatinnen und Kandidaten:

Gewählt wird aufgrund von Wahlvorschlägen (Listen), die von Parteien oder Wählervereinigungen eingereicht werden.

d)    Vergabe der Mandate (Sitze im Gemeinderat):

Parteien oder Wählervereinigungen erhalten nach der Wahl so viele Mandate (Sitze im Gemeinderat), wie ihnen anteilsmäßig nach dem prozentualen Wahlergebnis zustehen (Verhältniswahlrecht).

Erhalten die Parteien oder Wählervereinigungen A, B, C und D zum Beispiel 45, 32, 18 und 5 % der abgegebenen, gültigen Stimmen, so erhalten sie 10, 7, 4 bzw. ein Mandat (Rechnung: 22 zu vergebende Sitze im Gemeinderat multipliziert mit dem prozentualen Wahlergebnis geteilt durch 100, also z.B. 22 x 45/100 = 10).

Dabei hat die Position einer Kandidatin oder eines Kandidaten auf der Liste keine Bedeutung. So werden die 10 Mandate im Beispiel oben an jene zehn Kandidatinnen und Kandidaten vergeben, die auf ihrer Liste die meisten Stimmen haben – unabhängig ihrer Position auf der Liste.

e)    Vorbereitung der Wahl:

Spätestens drei Wochen vor der Wahl erhalten alle Wahlberechtigten per Post automatisch die Wahlbenachrichtigung. Etwa eine Woche vor der Wahl folgt der Stimmzettel, ebenfalls per Post.

f)      Ablauf der Wahl im Wahllokal:

Im Wahllokal bekommen die Wählerinnen und Wähler einen Stimmzettelumschlag ausgehändigt. In diesen legen sie in der Wahlkabine den oder die Stimmzettel. Der Umschlag samt Stimmzettel wird abschließend in die Wahlurne eingeworfen.

Hinweis: Sollte der per Post zugesandte Stimmzettel verloren gegangen sein, erhält die Wählerin oder der Wähler im Wahllokal einen neuen.

g)     Briefwahl:

Auf Antrag kann auch per Briefwahl gewählt werden. Folgendes ist dabei zu beachten:

–       Der Stimmzettel wird ausgefüllt.

–       Der Stimmzettel wird in den Stimmzettelumschlag gelegt.

–       Der Stimmzettelumschlag samt Inhalt wird verschlossen.

–       Der verschlossene Stimmzettelumschlag wird zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag gelegt.

–       Der Wahlbriefumschlag samt Inhalt wird verschlossen.

–       Der verschlossene Wahlbriefumschlag wird an die Gemeinde geschickt oder dort abgegeben.

h)    Ausfüllen des Stimmzettels:

Für die Verteilung der 22 Stimmen in Heddesheim gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

(1)   Der Stimmzettel einer Partei oder Wählervereinigung kann unverändert abgegeben werden. Somit erhalten alle 22 Kandidatinnen und Kandidaten dieser Liste jeweils eine Stimme.

(2)   Der Stimmzettel einer Partei oder Wählervereinigung kann auch angepasst werden:

So können je Kandidatin oder Kandidat zwischen einer und maximal drei Stimmen vergeben werden. Das nennt man Kumulieren.

Auch können die 22 zu vergebenden Stimmen auf Kandidatinnen und Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden, entweder durch Abgabe mehrerer Listen oder durch Übertrag von Kandidierenden einer Liste auf eine andere. Das nennt man Panaschieren.

7.     Was sind die Aufgaben des Gemeinderats?

Der Gemeinderat ist kein Parlament, sondern ein Verwaltungsorgan, das die Verwaltung anleitet. Gemeinderäte sind ehrenamtlich tätig. Sie entscheiden im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien Überzeugung und haben dabei nur das öffentliche Wohl im Blick. Der Gemeinderat ist damit politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger.

In der Gemeindeordnung ist weiterhin geregelt, für welche Aufgaben der Gemeinderat außerdem zuständig ist. Sie ist so etwas wie die Verfassung aller Gemeinden in Baden-Württemberg. So beschließt der Gemeinderat Satzungen, das sind die Gesetze für eine Gemeinde. Damit kann er beispielsweise bestimmen, wie viele Steuern in der Kommune zu bezahlen sind oder wie hoch bestimmte Gebühren ausfallen. Er stellt ferner den Haushaltsplan für die Gemeinde auf und legt damit fest, wofür im kommenden Jahr wie viel Geld ausgegeben werden darf. Auch erlässt er Bebauungspläne, die regeln, was wo und wann in der Gemeinde gebaut werden darf. Außerdem entscheidet der Gemeinderat in einem festgelegten Rahmen darüber, wer im Rathaus und der Gemeindeverwaltung arbeitet. Schließlich ist auch die Kontrolle der Gemeindeverwaltung und des Bürgermeisters Aufgabe des Gemeinderats.

8.     Welche Rechte und Pflichten hat der Gemeinderat?

Die wichtigsten Rechte des Gemeinderats sind:

–       freie Ausübung des Mandats

–       das Recht auf Information

–       das Recht auf Mitwirkung

–       das Satzungsrecht

–       das Etat-/ Haushaltsrecht

–       die Planungshoheit

–       die Personalhoheit

–       die Kontrollkompetenz

Die wichtigsten Pflichten des Gemeinderats sind:

–       allgemeine Treuepflicht

–       Verschwiegenheitspflicht

–       gesetzmäßiges Handeln

–       freie und nur an das Gewissen gebundene Entscheidung

–       Verbot der Mitwirkung bei Befangenheit

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